Rechtsschutz für angestellte Geschäftsführer – Ihr Schutz im Streitfall 

 

Warum ist ein spezieller Rechtsschutz für Geschäftsführer wichtig?

Als angestellter Geschäftsführer tragen Sie eine hohe Verantwortung für das Unternehmen, das Sie leiten. Dabei sind Sie oft nicht nur den wirtschaftlichen Risiken ausgesetzt, sondern auch rechtlichen Herausforderungen. Ob es um Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, Unstimmigkeiten bezüglich Ihres Anstellungsvertrags oder haftungsrechtliche Fragen geht – die rechtlichen Auseinandersetzungen können kostspielig und langwierig sein.

Warum ein gesonderter Rechtsschutz?

Wichtig: ein normaler Arbeitsrechtsschutz schützt Sie nicht, da dieser für Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht vorgesehen ist.  Streitigkeiten, die den Anstellungsvertrag eines Geschäftsführers betreffen, werden in der Regel vor den Zivilgerichten ausgefochten, nicht vor den Arbeitsgerichten. Das liegt daran, dass ein Geschäftsführer als Organ der Gesellschaft und nicht als klassischer Arbeitnehmer angesehen wird. 

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Wie hoch sind die Kosten eines Rechtsschutzverfahrens?

Ohne Rechtsschutzversicherung können die Kosten eines Verfahrens schnell in die Tausende gehen. Besonders bei einem Jahresgehalt von 250.000 € oder mehr wird der Streitwert hoch angesetzt, was die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren entsprechend in die Höhe treibt. In einem Streitfall vor dem Landgericht können die Gesamtkosten einer Partei, inklusive Anwalts- und Gerichtskosten, schnell über 14.000 € betragen.

Wer benötigt eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer?

Eine Rechtsschutzversicherung für Geschäftsführer ist für alle angestellten Führungskräfte relevant, die:

  • Ein hohes Haftungsrisiko tragen.
  • Einen komplexen oder langjährigen Anstellungsvertrag haben.
  • Verantwortung für unternehmerische Entscheidungen übernehmen, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
  • In ihrer Position angreifbar für rechtliche Streitigkeiten mit Gesellschaftern, Aufsichtsorganen oder dem Arbeitgeber sind.

Schadenbeispiel

Beispiel: Wenn das Jahresgehalt des Geschäftsführers bei 250.000 € liegt, wird der Streitwert in der Regel auf diesen Betrag festgesetzt. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren berechnen sich basierend auf diesem Streitwert.

Gerichtskosten

Bei einem Streitwert von 250.000 € betragen die reinen Gerichtskosten (für die 1. Instanz vor dem Landgericht) etwa 6.768 €.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten hängen ebenfalls vom Streitwert ab und umfassen:

  • Verfahrensgebühr: ca. 3.429 €
  • Terminsgebühr: ca. 3.429 €
  • Auslagenpauschale: 20 €
  • Mehrwertsteuer: 19%

Für eine Partei betragen die Anwaltskosten in der ersten Instanz insgesamt etwa 8.123 €.

Gesamtkosten für eine Partei

Die Gesamtkosten für eine Partei (inklusive Anwalts- und Gerichtskosten) in der ersten Instanz betragen damit ungefähr 14.891 €.

Zu beachten ist, dass die unterlegene Partei in der Regel auch die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite tragen muss, sodass die Gesamtkosten bei einem verlorenen Prozess in diesem Fall fast doppelt so hoch sein könnten.